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# § 75 Abschlusszeugnis und Diplomurkunde
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(1) Wer die Laufbahnprüfung bestanden hat, erhält
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1.ein Abschlusszeugnis,
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2.eine Urkunde über die Verleihung des Diplomgrades „Diplom-Verwaltungswirtin (FH) oder Diplom-Verwaltungswirt (FH),
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3.ein Transcript of Records und
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4.ein Diploma Supplement.
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(2) Das Abschlusszeugnis enthält
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1.die Angabe, dass die oder der Studierende das Studium im Rahmen des Vorbereitungsdienstes „gehobener nichttechnischer Verwaltungsdienst des Bundes – Fachrichtung digitale Verwaltung und Cyber-Sicherheit –“ absolviert hat,
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2.die Feststellung, dass die oder der Studierende die Laufbahnprüfung bestanden hat und die Befähigung für den gehobenen nichttechnischen Verwaltungsdienst des Bundes erworben hat,
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3.die Rangpunktzahl der Laufbahnprüfung und die Abschlussnote sowie
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4.das Thema, die Rangpunktzahl und die Note der Diplomarbeit.
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