Files
lawgit/laws_md/gntvddvcsvdv/§49.md

4 lines
225 B
Markdown

# § 49 Rangpunktzahl für die Zwischenprüfung
Aus den Bewertungen der Modulprüfungen der Zwischenprüfung wird eine Rangpunktzahl berechnet, die das arithmetische Mittel der Bewertungen der einzelnen Modulprüfungen ist.