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# § 46 Wiederholung der Bachelorthesis
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(1) Ist die Bachelorthesis nicht bestanden worden, so kann sie einmal wiederholt werden.
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(2) Das Prüfungsamt legt ein neues Thema für die Bachelorthesis fest. Die oder der Studierende kann ein Thema vorschlagen.
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(3) Die Bearbeitungszeit für die Wiederholung der Bachelorthesis beträgt drei Monate. Sie beginnt mit der Ausgabe des Themas.
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