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lawgit/laws_md/gntdbwvvdv/§40.md

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# § 40 Ziel der Bachelorthesis
Durch die Bachelorthesis sollen die Studierenden nachweisen, dass sie fähig sind, innerhalb einer vorgegebenen Frist eine für die Studienziele relevante Problemstellung mit wissenschaftlichen Methoden selbständig zu bearbeiten.