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# § 25 Durchführungsort der Praxismodule
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(1) Die Praxismodule I bis III finden in einer Oberbehörde oder einer Unterbehörde der Bundeswehrverwaltung statt. Sie werden von der Einstellungsbehörde im Einvernehmen mit der Hochschule organisiert und durchgeführt.
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(2) Das Praxismodul IV wird vom Bundessprachenamt an der Hochschule durchgeführt.
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