10 lines
390 B
Markdown
10 lines
390 B
Markdown
# § 22 Verteilung und Inhalt der Module
|
|
|
|
(1) Die Module verteilen sich wie folgt auf die Semester:
|
|
|
|
[Tabelle]
|
|
|
|
(2) Die Hochschule legt die Studieninhalte der Module und den Studienablauf in einem Modulhandbuch fest. Die Module 1 bis 8 enthalten die Studieninhalte des gemeinsamen Grundstudiums an der Hochschule.
|
|
|
|
(3) Die Teilnahme an den Lehrveranstaltungen der Module ist verpflichtend.
|