390 B
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§ 22 Verteilung und Inhalt der Module
(1) Die Module verteilen sich wie folgt auf die Semester:
[Tabelle]
(2) Die Hochschule legt die Studieninhalte der Module und den Studienablauf in einem Modulhandbuch fest. Die Module 1 bis 8 enthalten die Studieninhalte des gemeinsamen Grundstudiums an der Hochschule.
(3) Die Teilnahme an den Lehrveranstaltungen der Module ist verpflichtend.