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# § 110 Verschiedene Beurkundungsgegenstände
Abweichend von § 109 Absatz 1 sind verschiedene Beurkundungsgegenstände
1.Beschlüsse von Organen einer Vereinigung oder Stiftung und Erklärungen,
2.ein Veräußerungsvertrag und
a)Erklärungen zur Finanzierung der Gegenleistung gegenüber Dritten,
b)Erklärungen zur Bestellung von subjektiv-dinglichen Rechten sowie
c)ein Verzicht auf Steuerbefreiungen gemäß § 9 Absatz 1 des Umsatzsteuergesetzes sowie
3.Erklärungen gemäß § 109 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 und Vollmachten.