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532 B

§ 110 Verschiedene Beurkundungsgegenstände

Abweichend von § 109 Absatz 1 sind verschiedene Beurkundungsgegenstände 1.Beschlüsse von Organen einer Vereinigung oder Stiftung und Erklärungen, 2.ein Veräußerungsvertrag und a)Erklärungen zur Finanzierung der Gegenleistung gegenüber Dritten, b)Erklärungen zur Bestellung von subjektiv-dinglichen Rechten sowie c)ein Verzicht auf Steuerbefreiungen gemäß § 9 Absatz 1 des Umsatzsteuergesetzes sowie

3.Erklärungen gemäß § 109 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 und Vollmachten.