6 lines
205 B
Markdown
6 lines
205 B
Markdown
# § 41 Termin für die Verteidigung
|
|
|
|
(1) Der Termin für die Verteidigung wird vom Prüfungsamt beim Bundeskriminalamt festgelegt.
|
|
|
|
(2) Die Verteidigung muss bis zum Ende des Studiums abgeschlossen sein.
|