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# § 32 Bearbeitungszeit und Abgabetermin für die Thesis
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(1) Die Bearbeitungszeit für die Thesis beträgt acht Wochen.
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(2) Den Beginn der Bearbeitungszeit und den Termin für die Abgabe der Thesis legt das Prüfungsamt beim Bundeskriminalamt fest.
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(3) Näheres regelt das Modulhandbuch „Kriminalvollzugsdienst im Bundeskriminalamt“ nach § 11 Absatz 3.
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