4 lines
205 B
Markdown
4 lines
205 B
Markdown
# § 27 Bußgeldsachen
|
|
|
|
Der Betroffene, der im gerichtlichen Verfahren nach dem Gesetz über Ordnungswidrigkeiten den Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid zurücknimmt, schuldet die entstandenen Kosten.
|