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lawgit/laws_md/gimedausbv/§9.md

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# § 9 Prüfungsbereiche
Die Zwischenprüfung findet in den folgenden Prüfungsbereichen statt:
1.„Immersive Medienprodukte in Entwicklungsumgebungen vorbereiten und erstellen“ und
2.„3D-Modelle und Medienprodukte erstellen“.