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# § 5 Struktur der Berufsausbildung, Ausbildungsberufsbild
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(1) Die Berufsausbildung gliedert sich in:
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1.berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sowie
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2.integrativ zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten.
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Die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sind in Berufsbildpositionen gebündelt.
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(2) Die Berufsbildpositionen der berufsprofilgebenden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sind:
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1.Gestalten von immersiven Medien mit Autorenwerkzeugen und in Entwicklungsumgebungen,
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2.iteratives Entwickeln von Prototypen,
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3.Erfassen, Modellieren und Aufbereiten von 3D-Daten,
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4.Gestalten und Umsetzen von Animationen,
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5.Durchführen von Bild- und Tonaufnahmen in realen und virtuellen Produktionen,
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6.Gestalten von immersiven Klangwelten,
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7.Einrichten von Netzwerktechnik und Publikation für Betrieb und Distribution,
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8.Entwickeln von Konzeption und Gestaltung im Team,
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9.Beraten von Kundinnen und Kunden sowie
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10.Validieren und Abschließen von Aufträgen.
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(3) Die Berufsbildpositionen der integrativ zu vermittelnden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sind:
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1.Organisation des Ausbildungsbetriebes, Berufsbildung sowie Arbeits- und Tarifrecht,
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2.Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit,
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3.Umweltschutz und Nachhaltigkeit,
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4.digitalisierte Arbeitswelt,
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5.Planen und Organisieren von Projekten durch iterative Prozesse,
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6.Kooperieren, Kommunizieren und Präsentieren sowie
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7.Einhalten der rechtlichen Grundlagen der Medienproduktion.
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