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lawgit/laws_md/gfabprv/§8.md

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# § 8 Gliederung der Prüfung
Die Prüfung gliedert sich in
1.eine schriftliche Prüfungsaufgabe nach § 9 und
2.eine Projektarbeit bestehend aus einer schriftlichen Abschlussarbeit und einer Projektpräsentation verbunden mit einem Fachgespräch nach § 10.