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# § 3 Handlungsbereiche
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In der Prüfung werden die folgenden Handlungsbereiche geprüft:
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1.Eingliederung und Teilhabe am Arbeitsleben personenzentriert gestalten,
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2.berufliche Bildungsprozesse personenzentriert planen, steuern und gestalten,
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3.Arbeits- und Beschäftigungsprozesse personenzentriert planen und steuern sowie Arbeitsplätze personenzentriert gestalten sowie
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4.Kommunikation und Zusammenarbeit personenzentriert planen, steuern und gestalten.
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