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lawgit/laws_md/gfabprv/§3.md

459 B

§ 3 Handlungsbereiche

In der Prüfung werden die folgenden Handlungsbereiche geprüft: 1.Eingliederung und Teilhabe am Arbeitsleben personenzentriert gestalten, 2.berufliche Bildungsprozesse personenzentriert planen, steuern und gestalten, 3.Arbeits- und Beschäftigungsprozesse personenzentriert planen und steuern sowie Arbeitsplätze personenzentriert gestalten sowie 4.Kommunikation und Zusammenarbeit personenzentriert planen, steuern und gestalten.