4 lines
299 B
Markdown
4 lines
299 B
Markdown
# § 67 Einreichung der internationalen Anmeldung
|
|
|
|
Die internationale Anmeldung von Designs kann nach Wahl des Anmelders entweder direkt beim Internationalen Büro der Weltorganisation für geistiges Eigentum (Internationales Büro) oder über das Deutsche Patent- und Markenamt eingereicht werden.
|