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lawgit/laws_md/gentpflev/§2.md

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# § 2 Begriffsbestimmungen
Im Sinne dieser Verordnung sind
1.Anbaufläche: eine landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gartenbauwirtschaftlich genutzte Fläche, die mit gentechnisch veränderten Pflanzen bestellt worden oder dafür vorgesehen ist,
2.benachbarte Fläche: eine landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gartenbauwirtschaftlich genutzte Fläche, die ganz oder zum Teil innerhalb des in der Anlage für die jeweilige Pflanzenart festgelegten Abstands vom Rand der Anbaufläche liegt,
3.Erzeuger: ein Bewirtschafter einer Anbaufläche,
4.Nachbar: ein Bewirtschafter einer benachbarten Fläche.