4 lines
266 B
Markdown
4 lines
266 B
Markdown
# § 11 Ehrenamtliche Tätigkeit
|
|
|
|
Die Mitglieder des Stiftungsrates und der Wissenschaftlichen Beiräte der Institute üben ihre Tätigkeit unentgeltlich aus. Die oder der Vorsitzende des Stiftungsrates kann für ihre oder seine Tätigkeit eine Vergütung erhalten.
|