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# § 53 Thema und Bearbeitungszeit der Diplomarbeit
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(1) Das Thema der Diplomarbeit wird vom Prüfungsamt bestimmt. Eine Lehrkraft der Hochschule schlägt dem Prüfungsamt ein Thema vor. Die Studierenden können der oder dem Vorschlagsberechtigten eigene Themenvorschläge unterbreiten.
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(2) Die Bearbeitungszeit für die Diplomarbeit beträgt vier Monate. Sie beginnt mit Ausgabe des Themas.
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(3) Nach der Ausgabe kann das Thema nur im Ausnahmefall und nur mit Zustimmung des Prüfungsamtes zurückgegeben oder geändert werden.
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(4) Das Thema und der Tag der Ausgabe des Themas sind aktenkundig zu machen.
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