6 lines
201 B
Markdown
6 lines
201 B
Markdown
# § 4 Ausbildungsbehörden
|
|
|
|
Ausbildungsbehörden sind
|
|
1.die Dienstbehörde und
|
|
2.andere Bundesbehörden oder Landesbehörden, die von der Dienstbehörde als Ausbildungsbehörden bestimmt worden sind.
|