Files
lawgit/laws_md/gdbndverfschvdv/§4.md

6 lines
201 B
Markdown

# § 4 Ausbildungsbehörden
Ausbildungsbehörden sind
1.die Dienstbehörde und
2.andere Bundesbehörden oder Landesbehörden, die von der Dienstbehörde als Ausbildungsbehörden bestimmt worden sind.