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# § 12 Befugnisse der Hauptversammlung
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Die Hauptversammlung beschließt über:
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1.die Feststellung des Jahresabschlusses,
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2.die Verwendung des Jahresüberschusses,
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3.die Entlastung des Vorstands und des Verwaltungsrats,
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4.die Bestellung des Abschlußprüfers zur Prüfung des Jahresabschlusses,
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5.Änderungen des Statuts,
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6.Änderungen des Grundkapitals,
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7.den Erwerb und die Veräußerung von Beteiligungen,
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8.die Aufnahme neuer Geschäftszweige oder die Aufgabe vorhandener Tätigkeitsbereiche,
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9.die Umwandlung der Holding in eine Aktiengesellschaft und die Feststellung der Satzung der Aktiengesellschaft,
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10.die Auflösung der Holding.
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