Files
lawgit/laws_md/gbausv/§12.md

8 lines
258 B
Markdown

# § 12 Prüfungsbereiche
Die Gesellenprüfung findet in den folgenden Prüfungsbereichen statt:
1.Herstellen eines weißen spielfertigen Streichinstrumentes,
2.Durchführen von Teilarbeiten,
3.Planung und Konstruktion sowie
4.Wirtschafts- und Sozialkunde.