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# § 7 Struktur der Berufsausbildung zum Fachmann für Systemgastronomie und zur Fachfrau für Systemgastronomie sowie Ausbildungsberufsbild
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(1) Die Berufsausbildung gliedert sich in:
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1.berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sowie
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2.integrativ zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten.
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Die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sind in Berufsbildpositionen gebündelt.
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(2) Die Berufsbildpositionen der berufsprofilgebenden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sind:
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1.Umgang mit Gästen und Teammitgliedern, Reflexion der eigenen Rolle im Betrieb, Gestaltung des Gasterlebnisses als Gastgeber oder Gastgeberin,
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2.Annahme und Einlagerung von Waren,
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3.Wahrnehmung der grundlegenden Aufgaben in der Küche oder in der Produktion,
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4.Wahrnehmung der grundlegenden Aufgaben im Wirtschaftsdienst,
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5.Wahrnehmung der grundlegenden Aufgaben im Service,
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6.Unterstützung verkaufsfördernder Maßnahmen,
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7.Produktzubereitung,
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8.Betreuung und Beratung von Gästen, Verkauf von Produkten und Dienstleistungen sowie Reklamationsmanagement,
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9.Systemorganisation und Systemmanagement,
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10.Warenwirtschaft,
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11.Umsetzung von Personalprozessen,
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12.Personalführung und -entwicklung,
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13.Durchführung von Marketingaktivitäten und
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14.kaufmännische Steuerung und Kontrolle sowie unternehmerisches Handeln.
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(3) Die Berufsbildpositionen der integrativ zu vermittelnden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sind:
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1.Organisation des Ausbildungsbetriebes, Berufsbildung sowie Arbeits- und Tarifrecht,
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2.Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit,
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3.Umweltschutz und Nachhaltigkeit,
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4.digitalisierte Arbeitswelt und
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5.Durchführung von Hygienemaßnahmen.
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