24 lines
1.8 KiB
Markdown
24 lines
1.8 KiB
Markdown
# § 26 Prüfungsbereich „Veranstaltungsplanung, Restaurant- und Bankettservice“
|
|
|
|
(1) Die Prüfung im „Prüfungsbereich Veranstaltungsplanung, Restaurant- und Bankettservice“ besteht aus zwei Teilen.
|
|
|
|
(2) Im ersten Teil hat der Prüfling nachzuweisen, dass er in der Lage ist, gemäß vorgegebenen Eckpunkten einen internen zeitlichen Ablaufplan für eine Veranstaltung mit einem Vier-Gänge-Menü und korrespondierenden Getränken zu erstellen sowie für diese Veranstaltung
|
|
1.die Vorbereitungsarbeiten für den Service nach vorgegebenen Servierarten durchzuführen,
|
|
2.einen Tisch einzudecken,
|
|
3.ein Mischgetränk nach vorgegebener Rezeptur zuzubereiten,
|
|
4.einen Weinservice vorzubereiten,
|
|
5.das Vier-Gänge-Menü mit korrespondierenden Getränken zu servieren und
|
|
6.dabei mit den Gästen situationsbezogen zu kommunizieren.
|
|
Der Prüfling hat eine Arbeitsaufgabe durchzuführen. Die Prüfungszeit beträgt insgesamt 240 Minuten; innerhalb dieser Zeit sind dem Prüfling 30 Minuten für die Erstellung des Ablaufplans einzuräumen.
|
|
|
|
(3) Im zweiten Teil hat der Prüfling nachzuweisen, dass er in der Lage ist, Angebote für Veranstaltungen zu kalkulieren und zu erstellen sowie die Durchführung einer Veranstaltung zu planen und dabei
|
|
1.Speisen und Getränke sowie deren Präsentationsformen zu empfehlen,
|
|
2.Bestuhlungs- und Gestaltungsmöglichkeiten für Räume zu entwickeln,
|
|
3.Gästeinformationen und deren Einsatzmöglichkeiten zu beschreiben sowie
|
|
4.Dienstpläne und Serviceeinteilungen zu prüfen.
|
|
Die Aufgaben müssen praxisbezogen sein. Der Prüfling hat die Aufgaben schriftlich zu bearbeiten. Die Prüfungszeit beträgt 90 Minuten.
|
|
|
|
(4) Bei der Ermittlung des Ergebnisses für den Prüfungsbereich sind die Bewertungen wie folgt zu gewichten:
|
|
1.die Bewertung für den ersten Teil mit 70 Prozent,
|
|
2.die Bewertung für den zweiten Teil mit 30 Prozent.
|