7 lines
400 B
Markdown
7 lines
400 B
Markdown
# § 5 Einstellungsvoraussetzungen
|
|
|
|
In den Vorbereitungsdienst kann eingestellt werden, wer
|
|
1.über die allgemeinen beamtenrechtlichen Einstellungsvoraussetzungen verfügt,
|
|
2.über Kenntnisse der englischen Sprache mindestens auf dem Niveau B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen verfügt und
|
|
3.über Grundkenntnisse der lateinischen oder der französischen Sprache verfügt.
|