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# § 55 Nicht bestandene Diplomprüfung
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Wer die Diplomprüfung endgültig nicht bestanden hat, erhält vom Prüfungsamt
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1.einen schriftlichen oder elektronischen Bescheid über die nicht bestandene Diplomprüfung und
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2.eine Bescheinigung über die erbrachten Studienleistungen, aus der die absolvierten Module, deren Bewertung und die erworbenen ECTS-Leistungspunkte hervorgehen, sowie jeweils auf schriftlichen oder elektronischen Antrag eine Leistungsübersicht.
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