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lawgit/laws_md/fzv_2023/§1.md

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# § 1 Anwendungsbereich
Diese Verordnung ist anzuwenden auf
1.die Zulassung von Kraftfahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 6 Kilometern pro Stunde und
2.die Zulassung ihrer Anhänger.