4 lines
248 B
Markdown
4 lines
248 B
Markdown
# § 4 Anforderungen an Anlagen und Geräte für die Flugsicherung
|
|
|
|
Die Anforderungen an Anlagen und Geräte für die Flugsicherung werden vom Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung festgelegt und in den Nachrichten für Luftfahrer bekannt gemacht.
|