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# § 5 Fachgespräch
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Nach Durchführung des Meisterprüfungsprojekts ist hierüber das Fachgespräch zu führen. Dabei soll der Prüfling nachweisen, dass er befähigt ist,
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1.die fachlichen Zusammenhänge, die dem Meisterprüfungsprojekt zugrunde liegen, aufzuzeigen,
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2.den Ablauf des Meisterprüfungsprojekts zu begründen,
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3.mit dem Meisterprüfungsprojekt verbundene berufsbezogene Probleme sowie deren Lösungen darzustellen und dabei in der Lage ist, neue Entwicklungen zu berücksichtigen.
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