Files
lawgit/laws_md/flul_rmm_v_1996/§1.md

4 lines
228 B
Markdown

# § 1
Zum Schutz der Allgemeinheit vor Gefahren, erheblichen Nachteilen und erheblichen Belästigungen durch Fluglärm in der Umgebung des Verkehrsflughafens München wird der in § 2 bestimmte Lärmschutzbereich festgesetzt.