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# § 4 Struktur der Berufsausbildung und Ausbildungsberufsbild
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(1) Die Berufsausbildung gliedert sich in:
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1.berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sowie
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2.integrativ zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten.
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Die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sind in Berufsbildpositionen gebündelt.
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(2) Die Berufsbildpositionen der berufsprofilgebenden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sind:
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1.Pflanzenschmuck und Blumenschmuck anlassbezogen gestalten,
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2.Pflanzen pflegen und Pflanzenteile versorgen sowie Maßnahmen zum Pflanzenschutz ergreifen,
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3.Kunden und Kundinnen serviceorientiert beraten,
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4.Kalkulationen durchführen sowie Produkte und Dienstleistungen verkaufen,
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5.Marketingmaßnahmen planen und umsetzen,
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6.Waren präsentieren,
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7.Waren beschaffen,
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8.Waren annehmen und lagern sowie Warenbestände überwachen,
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9.Arbeitsabläufe planen, steuern und optimieren,
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10.Werkstoffe und Betriebsmittel bereitstellen sowie
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11.Geschäftserfolg auf Grundlage kaufmännischer Steuerung und Kontrolle sicherstellen.
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(3) Die Berufsbildpositionen der integrativ zu vermittelnden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sind:
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1.Organisation des Ausbildungsbetriebes, Berufsbildung sowie Arbeits- und Tarifrecht,
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2.Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit,
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3.Umweltschutz und Nachhaltigkeit und
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4.digitalisierte Arbeitswelt.
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