6 lines
156 B
Markdown
6 lines
156 B
Markdown
# § 7 Zeitpunkt
|
|
|
|
(1) Die Zwischenprüfung soll im dritten Ausbildungshalbjahr stattfinden.
|
|
|
|
(2) Den jeweiligen Zeitpunkt legt die zuständige Stelle fest.
|