26 lines
1.5 KiB
Markdown
26 lines
1.5 KiB
Markdown
# § 5 Struktur der Berufsausbildung, Ausbildungsberufsbild
|
|
|
|
(1) Die Berufsausbildung gliedert sich in:
|
|
1.berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sowie
|
|
2.integrativ zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten.
|
|
Die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sind in Berufsbildpositionen gebündelt.
|
|
|
|
(2) Die Berufsbildpositionen der berufsprofilgebenden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sind:
|
|
1.Umgang mit Gästen und Teammitgliedern,
|
|
2.Annahme und Einlagerung von Waren,
|
|
3.Vor- und Nachbereitung von Arbeiten für die Speisenzubereitung sowie Einsatz von Geräten, Maschinen und Arbeitsmitteln,
|
|
4.Anwendung der grundlegenden Arbeitstechniken in der Küche,
|
|
5.Wahrnehmung der grundlegenden Aufgaben in Service und Wirtschaftsdienst,
|
|
6.Zubereitung von Salaten, Eierspeisen, einfachen Speisen und Gerichten aus pflanzlichen Nahrungsmitteln und aus Pilzen,
|
|
7.Anrichten und Garnieren von kalten Gerichten, von Süßspeisen und von Desserts,
|
|
8.Zubereitung von einfachen Suppen, Soßen und Eintöpfen,
|
|
9.Zubereitung von Sättigungsbeilagen und
|
|
10.Zubereitung von einfachen Fleisch- und Fischgerichten.
|
|
|
|
(3) Die Berufsbildpositionen der integrativ zu vermittelnden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sind:
|
|
1.Organisation des Ausbildungsbetriebes, Berufsbildung sowie Arbeits- und Tarifrecht,
|
|
2.Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit,
|
|
3.Umweltschutz und Nachhaltigkeit,
|
|
4.digitalisierte Arbeitswelt und
|
|
5.Durchführung von Hygienemaßnahmen.
|