11 lines
862 B
Markdown
11 lines
862 B
Markdown
# § 18 Mitteilung von Änderungen bei der Organisation oder Finanzierung der Verbraucherschlichtungsstelle
|
|
|
|
Der Träger der Verbraucherschlichtungsstelle hat dem Bundesamt für Justiz mitzuteilen:
|
|
1.jede Änderung der Anschrift oder der Webadresse der Verbraucherschlichtungsstelle,
|
|
2.jede Abberufung eines Schlichters und die Gründe für seine Abberufung,
|
|
3.jede Bestellung eines Schlichters, der nicht schon im Antrag auf Anerkennung benannt wurde,
|
|
a)unter Angabe seines Namens, seiner Qualifikation, seines beruflichen Werdegangs in den letzten drei Jahren vor seiner Bestellung und des Inhalts seines Beschäftigungsverhältnisses mit dem Träger sowie
|
|
b)mit der Mitteilung, ob der Verbraucherzentrale Bundesverband e. V. angehört wurde und welche Stellungnahme er abgegeben hat,
|
|
|
|
4.jede wesentliche Änderung bei der Finanzierung der Schlichtungsstelle.
|