4 lines
261 B
Markdown
4 lines
261 B
Markdown
# § 5 Vertretung des Verwaltungsrats
|
|
|
|
Der Verwaltungsrat wird durch den Vorsitzenden und bei dessen Verhinderung durch dessen Stellvertreter vertreten. Im Übrigen ist nur Vertretung durch den jeweiligen nach § 3 Absatz 4 Satz 5 berufenen Vertreter möglich.
|