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lawgit/laws_md/finausglg2016dv_2/§2.md

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# § 2 Abrechnung des Finanzausgleichs unter den Ländern im Ausgleichsjahr 2016
Für das Ausgleichsjahr 2016 wird der Finanzausgleich unter den Ländern wie folgt festgestellt:
1.endgültige Ausgleichsbeiträge:
[Tabelle]
2.endgültige Ausgleichszuweisungen:
[Tabelle]