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lawgit/laws_md/ffg_2025/§106.md

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# § 106 Verteilung der Referenzmittel
Die für die Verleihförderung zur Verfügung stehenden Mittel werden auf die berechtigten Verleihunternehmen nach dem Verhältnis verteilt, in dem die Referenzpunkte der einzelnen Filme zueinander stehen. § 68 Absatz 2 gilt entsprechend.