260 B
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§ 12 Prüfungsbereiche des Teiles 2
Teil 2 der Gesellen- oder Abschlussprüfung findet in den folgenden Prüfungsbereichen statt: 1.„Herstellen von optischen Baugruppen und Systemen“, 2.„Fertigungstechnik“ und 3.„Wirtschafts- und Sozialkunde“.