# § 12 Prüfungsbereiche des Teiles 2 Teil 2 der Gesellen- oder Abschlussprüfung findet in den folgenden Prüfungsbereichen statt: 1.„Herstellen von optischen Baugruppen und Systemen“, 2.„Fertigungstechnik“ und 3.„Wirtschafts- und Sozialkunde“.