4 lines
182 B
Markdown
4 lines
182 B
Markdown
# § 11 Verarbeitung in der Vertrauensstelle
|
|
|
|
Für die Verarbeitung der nach § 10 übermittelten Lieferpseudonyme und Arbeitsnummern in der Vertrauensstelle gilt § 6 entsprechend.
|