4 lines
376 B
Markdown
4 lines
376 B
Markdown
# § 436 Gültigkeit der öffentlichen Bekanntmachung
|
|
|
|
Auf die Gültigkeit der öffentlichen Bekanntmachung hat es keinen Einfluss, wenn das Schriftstück von der Gerichtstafel oder das Dokument aus dem Informations- und Kommunikationssystem zu früh entfernt wurde oder wenn im Fall wiederholter Veröffentlichung die vorgeschriebenen Zwischenfristen nicht eingehalten sind.
|