4 lines
230 B
Markdown
4 lines
230 B
Markdown
# § 432 Benachrichtigung von Angehörigen
|
|
|
|
Von der Anordnung der Freiheitsentziehung und deren Verlängerung hat das Gericht einen Angehörigen des Betroffenen oder eine Person seines Vertrauens unverzüglich zu benachrichtigen.
|