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# § 340 Betreuungsgerichtliche Zuweisungssachen
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Betreuungsgerichtliche Zuweisungssachen sind
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1.Verfahren, die die Pflegschaft mit Ausnahme der Pflegschaft für Minderjährige oder für ein bereits gezeugtes Kind betreffen,
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2.Verfahren, die die gerichtliche Bestellung eines sonstigen Vertreters für einen Volljährigen betreffen, sowie
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3.sonstige dem Betreuungsgericht zugewiesene Verfahren,
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soweit es sich nicht um Betreuungssachen oder Unterbringungssachen handelt.
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