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# § 186 Adoptionssachen
Adoptionssachen sind Verfahren, die
1.die Annahme als Kind,
2.die Ersetzung der Einwilligung zur Annahme als Kind,
3.die Aufhebung des Annahmeverhältnisses oder
4.die Befreiung vom Eheverbot des § 1308 Abs. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs
betreffen.