278 B
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§ 186 Adoptionssachen
Adoptionssachen sind Verfahren, die 1.die Annahme als Kind, 2.die Ersetzung der Einwilligung zur Annahme als Kind, 3.die Aufhebung des Annahmeverhältnisses oder 4.die Befreiung vom Eheverbot des § 1308 Abs. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs betreffen.