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lawgit/laws_md/fahrlg_2018/§58.md

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# § 58 Zweck der Registrierung
Die Eintragungen erfolgen:
1.zur Feststellung über Bestand, Art und Umfang der Erlaubnisse und der amtlichen Anerkennungen nach diesem Gesetz, und
2.zur Beurteilung der Eignung und Zuverlässigkeit der einzutragenden Personen nach diesem Gesetz.