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lawgit/laws_md/fahrlg2018dv/§10.md

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# § 10 Unterrichtsräume in der Fahrlehrerausbildungsstätte
Die Unterrichtsräume müssen nach Größe, Beschaffenheit und Einrichtung einen sachgerechten Ausbildungsbetrieb zulassen. § 3 Satz 1 ist anzuwenden.