4 lines
336 B
Markdown
4 lines
336 B
Markdown
# § 4 Einweisungsseminar
|
|
|
|
Das Einweisungsseminar für Ausbildungsfahrlehrer nach § 16 Absatz 1 Nummer 2 des Fahrlehrergesetzes ist nach einem von der nach Landesrecht zuständigen Behörde zu genehmigenden Ausbildungsplan durchzuführen, der mindestens die Kompetenzen und Stundenangaben des Rahmenplans nach Anlage 4 erfüllen muss.
|